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Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht einmal bei Vertragsabschluss widersprechen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen als angenommen. Auch die Übersendung der Auftragsbestätigung gilt nicht als Anerkennung der Bedingungen des Käufers. Wenn unsere Auftragsbestätigung nicht innerhalb einer Woche schriftlich beanstandet wird, gilt sie als Vertragsinhalt. Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam. Sämtliche Angebote sind freibleibend und verpflichten uns nicht zur Lieferung. Abbildungen, Zeichnungen, Margenangaben und technische Daten sind unverbindlich. Bei Lieferung aufgrund fernmündlicher Bestellung gehen die Folgen etwaiger durch Hörfehler und Mißverständnisse, verursachter unrichtiger Lieferungen nicht zu unseren Lasten.

Unsere Preise verstehen sich netto, ohne jeden Abzug. Unsere Preise sind aufgrund der bei Abgabe unseres Angebotes, und wenn ein solches nicht erfolgt ist, bei Ausfertigung unserer Auftragsbestätigung geltenden Kostenfaktoren (Materialkosten, Löhne, Frachten, Einfuhrabgaben, usw.) berechnet. Erhöhen sich diese bis zum Zeitpunkt der Lieferung, so gehen diese Erhöhungen zu Lasten des Käufers. Berechnet werden die am Tage der Lieferung geltenden Preise. Alle Preise verstehen sich ausschließlich der Kosten für etwaige Verpackung. Die Verpackung wird gesondert verrechnet.

Der Versand erfolgt ausnahmslos auf Gefahr des Käufers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. In keinem Falle sind wir zur Vorlage von Frachten und Zöllen verpflichtet. Auch sind wir nicht verpflichtet zur Zahlung von Faut- und Differenzfrachten, die aus mangelnder Ausnützung des Ladegewichts entstehen können. Versand auf dem Wasserwege setzt normale Verschiffungsverhältnisse voraus. Sofern vom Käufer hinsichtlich der Versandart und des Versandweges keine ausdrücklichen Vorschriften gemacht worden sind, können wir Versandart und Versandweg unter Ausschluß jeglicher Haftung selbst wählen. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes oder Lager, geht die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch im Falle der Lieferung durch uns, frei Bestimmungsort, mit eigenem oder fremden Fahrzeug. Frachtfrei gestellte Preise bedingen offenen, ungehinderten Verkehr auf den jeweiligen Verkehrswegen. Fehlfrachten gehen zu Lasten des Käufers. Lieferfahrzeuge müssen unbehindert und verkehrssicher an die Entladestelle herangefahren werden können und ohne Verzögerung entladen werden. Verletzt der Käufer diese Verkehrssicherungspflichten, so ist er für alle daraus entstehenden Schäden, einschließlich der Schäden am Lieferfahrzeug etwaiger Ansprüchen Dritter, ersatzpflichtig. Der Verkäufer haftet nicht für die rechtzeitige Beförderung und nicht für Flugrost, Verbiegen, Verdrehen und Witterungseinflüsse. Für die Lieferung gelten die technischen Normen des Herstellungslandes. Auch für Auslandsgeschäfte sind die österreichischen Handelsbräuche maßgebend. Sofern nichts anderes verkehrsüblich oder vereinbart ist, wird die Ware unverpackt geliefert.

Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage unserer Bestellannahme, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Die Lieferfristen werden von uns nach bester Möglichkeit eingehalten. Schadenersatzsansprüche irgendwelcher Art können durch unsere stets unverbindliche Zusagen bestimmter Lieferfristen nicht begründet werden. Die Lieferung gilt nicht mit der Meldung der Versandbereitschaft als erfolgt. Versandbereit gemeldete, aber nicht sofort abgerufene Ware kann der Verkäufer auf Kosten und Gefahr des Käufers nach eigenem Ermessen lagern und ab Werk oder Lager bei Versandbereitschaft geliefert berechnen. Ereignisse höherer Gewalt bei uns oder unseren Lieferanten berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Die Ware wird gegen Transportschäden, Transportverluste oder Bruch nur auf schriftliche Anordnung des Kunden und dann zu seinen Lasten und für seine Rechnung versichert. Äußerliche erkennbare Transportschäden sind sofort bei Empfang der Ware zu melden und unverzüglich deren Art und Umfang schriftlich mitzuteilen.

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Zahlung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auch bedingter und befristeter sowie auch unserer Saldoforderung, unser Eigentum (Vorbehaltsware), auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und so lange er nicht im Verzug sit, veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Die Forderung des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware wird bereits jetzt an uns abgetreten, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer veräußert wird. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren veräußert wird, gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung zur Höhe des Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, insbesondere nach Verarbeitung mit anderen nicht uns gehöhrenden Waren oder nach Verbindung/Vermischung weiterveräußert, so gilt die Abtretung nur in Höhe unseres Miteigentumsanteil an der veräußerten Sache oder dem veräußerten Bestand. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwandt, so wird die Forderung aus dem Werk- oder Werklieferungsvertrag in gleichem Umfange im voraus an uns abgetreten. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Zur Abtretung der Forderung ist der Käufer in keinem Fall befugt. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.

Der Verkäufer ist verpflichtet, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen jeden die Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigten Mangel zu beheben, der auf einem Fehler der Konstruktion, des Materials oder der Ausführung beruht. Diese Verpflichtung besteht nur für solche Mängel, die während eines Zeitraumes von sechs Monaten bei einschichtigem Betrieb ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges bzw. bei Lieferung mit Aufstellung ab Beendiung der Montage aufgetreten sind. Der Käufer kann sich auf diesen Artikel nur berufen, wenn er dem Verkäufer unverzüglich schriftlich die aufgetretenen Mängel bekanntgibt.

In den Fällen, in denen der Käufer ein Recht auf Mängelrüge hat, ist sie innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Waren am Bestimmungsort schriftlich zu erheben und uns bekanntzugeben. Die anerkannten Mängel werden durch uns, oder durch ausschließlich von uns beauftragten Dritten, in einer angemessenen Nachfrist behoben. Darüber hinausgehende wie immer geartete Ersatzansprüche, aus welchem Titel immer, insbesondere auf Ersatz eines direkten oder indirekten Schadens oder Gewinnentganges sowie Folgeschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dieser Ausschluss umfaßt jedoch nicht Ansprüche nach dem Produktionshaftungsgesetz für Personenschäden und solche Sachschäden, die ein Verbraucher im Sinne des Produktionshaftungsgesetz erleidet. Der Käufer, der das vertragsgegenständliche Produkt nicht direkt an einen Verbraucher, sondern an einen Unternehmer weiterveräußert, verpflichtet sich, den obigen Verzicht gemäß § 9 PHG (etwa durch Aufnahme folgender Vertragsbestimmungen: "Die Haftung für Sachschäden aus einem Produktfehler wird für alle an der Herstellung und dem Vertrieb beteiligten Unternehmen ausgeschlossen") an dem ihm folgenden Unternehmer zu überbinden. Für den Fall, dass eine solche Überbindung ausbleiben sollte, verpflichtet sich der Käufer zur Schad- und Klagloshaltung des Lieferanten und zum Ersatz aller Kosten, die diesem im Zusammenhang mit einer verschuldensunabhängigen Haftung entstehen. Sollte der Käufer selbst im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er ausdrücklich auf einen Regreß beim Lieferanten.

Diese sind nach Menge und Gewicht im handelsüblichen Umfange zulässig.

Teillieferungen sind zulässig; jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft.

Zahlung hat 30 Tage ab Rechnungsdatum, wenn nicht anders vereinbart, unter Ausschluss der Aufrechnung und der Zurückhaltung in bar ohne Skontoabzug eintreffend auf unserem Konto zu erfolgen. Wechsel werden nicht akzeptiert. Bei Zielüberschreitung behalten wir uns die Berechnung von banküblichen Verzugszinsen und Mahnspesen vor. Einzugsspesen, Zinsen, Dokumentationen, Transportkosten, persönliche und sachliche Abnahmekosten sind sofort fällig. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern geeignet sind, haben die Fälligkeit unserer sämtlichen Forderungen zu Folge. Sie berechtigen uns außerdem, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder vom Vertrag zurückzutreten, bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Käufer verpflichtet, sämtliche offene Forderungen durch Zessionen oder durch Einräumung von Pfandrechten an anderen Vermögensgegenständen zugunsten des Verkäufers zu sichern.

Bei allen Vertragsabschlüssen gilt als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung, auch wenn frachtfreie Empfangsstation oder Werk vereinbart wurden, der Ort des Verkäufers. Gerichtsstand für alle Steitigkeiten ist ausschließlich Leoben, doch können wir nach unserer Wahl auch ein für den Käufer sonst zuständiges Gericht anrufen. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen wirksam.

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