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Unsere Lieferungen erfolgen
ausschließlich aufgrund der nachstehenden
Bedingungen. Einkaufsbedingungen des Käufers
wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir
nicht einmal bei Vertragsabschluss widersprechen.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware
gelten unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen
als angenommen. Auch die Übersendung der
Auftragsbestätigung gilt nicht als Anerkennung
der Bedingungen des Käufers. Wenn unsere
Auftragsbestätigung nicht innerhalb einer
Woche schriftlich beanstandet wird, gilt sie als
Vertragsinhalt. Mündliche Nebenabsprachen
sind unwirksam. Sämtliche Angebote sind freibleibend
und verpflichten uns nicht zur Lieferung. Abbildungen,
Zeichnungen, Margenangaben und technische Daten
sind unverbindlich. Bei Lieferung aufgrund fernmündlicher
Bestellung gehen die Folgen etwaiger durch Hörfehler
und Mißverständnisse, verursachter
unrichtiger Lieferungen nicht zu unseren Lasten.
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Unsere Preise verstehen sich
netto, ohne jeden Abzug. Unsere Preise sind aufgrund
der bei Abgabe unseres Angebotes, und wenn ein
solches nicht erfolgt ist, bei Ausfertigung unserer
Auftragsbestätigung geltenden Kostenfaktoren
(Materialkosten, Löhne, Frachten, Einfuhrabgaben,
usw.) berechnet. Erhöhen sich diese bis zum
Zeitpunkt der Lieferung, so gehen diese Erhöhungen
zu Lasten des Käufers. Berechnet werden die
am Tage der Lieferung geltenden Preise. Alle Preise
verstehen sich ausschließlich der Kosten
für etwaige Verpackung. Die Verpackung wird
gesondert verrechnet.
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Der Versand erfolgt ausnahmslos
auf Gefahr des Käufers, auch wenn frachtfreie
Lieferung vereinbart ist. In keinem Falle sind
wir zur Vorlage von Frachten und Zöllen verpflichtet.
Auch sind wir nicht verpflichtet zur Zahlung von
Faut- und Differenzfrachten, die aus mangelnder
Ausnützung des Ladegewichts entstehen können.
Versand auf dem Wasserwege setzt normale Verschiffungsverhältnisse
voraus. Sofern vom Käufer hinsichtlich der
Versandart und des Versandweges keine ausdrücklichen
Vorschriften gemacht worden sind, können
wir Versandart und Versandweg unter Ausschluß
jeglicher Haftung selbst wählen. Mit der
Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer,
spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes
oder Lager, geht die Gefahr auf den Käufer
über. Dies gilt auch im Falle der Lieferung
durch uns, frei Bestimmungsort, mit eigenem oder
fremden Fahrzeug. Frachtfrei gestellte Preise
bedingen offenen, ungehinderten Verkehr auf den
jeweiligen Verkehrswegen. Fehlfrachten gehen zu
Lasten des Käufers. Lieferfahrzeuge müssen
unbehindert und verkehrssicher an die Entladestelle
herangefahren werden können und ohne Verzögerung
entladen werden. Verletzt der Käufer diese
Verkehrssicherungspflichten, so ist er für
alle daraus entstehenden Schäden, einschließlich
der Schäden am Lieferfahrzeug etwaiger Ansprüchen
Dritter, ersatzpflichtig. Der Verkäufer haftet
nicht für die rechtzeitige Beförderung
und nicht für Flugrost, Verbiegen, Verdrehen
und Witterungseinflüsse. Für die Lieferung
gelten die technischen Normen des Herstellungslandes.
Auch für Auslandsgeschäfte sind die
österreichischen Handelsbräuche maßgebend.
Sofern nichts anderes verkehrsüblich oder
vereinbart ist, wird die Ware unverpackt geliefert.
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Die Lieferfrist beginnt mit
dem Tage unserer Bestellannahme, jedoch nicht
vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.
Die Lieferfristen werden von uns nach bester Möglichkeit
eingehalten. Schadenersatzsansprüche irgendwelcher
Art können durch unsere stets unverbindliche
Zusagen bestimmter Lieferfristen nicht begründet
werden. Die Lieferung gilt nicht mit der Meldung
der Versandbereitschaft als erfolgt. Versandbereit
gemeldete, aber nicht sofort abgerufene Ware kann
der Verkäufer auf Kosten und Gefahr des Käufers
nach eigenem Ermessen lagern und ab Werk oder
Lager bei Versandbereitschaft geliefert berechnen.
Ereignisse höherer Gewalt bei uns oder unseren
Lieferanten berechtigen uns, die Lieferung um
die Dauer der Behinderung und einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch
nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.
Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich,
die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen. Die Ware wird gegen Transportschäden,
Transportverluste oder Bruch nur auf schriftliche
Anordnung des Kunden und dann zu seinen Lasten
und für seine Rechnung versichert. Äußerliche
erkennbare Transportschäden sind sofort bei
Empfang der Ware zu melden und unverzüglich
deren Art und Umfang schriftlich mitzuteilen.
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Alle gelieferten Waren bleiben
bis zur Zahlung unserer sämtlichen Forderungen,
gleich aus welchem Rechtsgrunde, auch bedingter
und befristeter sowie auch unserer Saldoforderung,
unser Eigentum (Vorbehaltsware), auch wenn Zahlungen
für besonders bezeichnete Forderungen geleistet
werden. Der Käufer darf die Vorbehaltsware
nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr,
zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und
so lange er nicht im Verzug sit, veräußern.
Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt,
dass die Forderung aus der Weiterveräußerung
auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen
über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
Die Forderung des Käufers aus der Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware wird bereits jetzt an uns abgetreten,
und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder
nach Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung
und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer veräußert
wird. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware
vom Käufer zusammen mit anderen, nicht uns
gehörenden Waren veräußert wird,
gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung
zur Höhe des Rechnungswertes der jeweils
veräußerten Vorbehaltsware. Wird die
Vorbehaltsware nach Verarbeitung, insbesondere
nach Verarbeitung mit anderen nicht uns gehöhrenden
Waren oder nach Verbindung/Vermischung weiterveräußert,
so gilt die Abtretung nur in Höhe unseres
Miteigentumsanteil an der veräußerten
Sache oder dem veräußerten Bestand.
Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zur Erfüllung
eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwandt,
so wird die Forderung aus dem Werk- oder Werklieferungsvertrag
in gleichem Umfange im voraus an uns abgetreten.
Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus
der Weiterveräußerung bis zu unserem
jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen.
Zur Abtretung der Forderung ist der Käufer
in keinem Fall befugt. Auf unser Verlangen ist
er verpflichtet, seine Abnehmer von der Abtretung
an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung
erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu
geben.
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Der Verkäufer ist verpflichtet,
nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen
jeden die Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigten
Mangel zu beheben, der auf einem Fehler der Konstruktion,
des Materials oder der Ausführung beruht.
Diese Verpflichtung besteht nur für solche
Mängel, die während eines Zeitraumes
von sechs Monaten bei einschichtigem Betrieb ab
dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges bzw.
bei Lieferung mit Aufstellung ab Beendiung der
Montage aufgetreten sind. Der Käufer kann
sich auf diesen Artikel nur berufen, wenn er dem
Verkäufer unverzüglich schriftlich die
aufgetretenen Mängel bekanntgibt.
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In den Fällen, in denen
der Käufer ein Recht auf Mängelrüge
hat, ist sie innerhalb von 14 Tagen nach Eingang
der Waren am Bestimmungsort schriftlich zu erheben
und uns bekanntzugeben. Die anerkannten Mängel
werden durch uns, oder durch ausschließlich
von uns beauftragten Dritten, in einer angemessenen
Nachfrist behoben. Darüber hinausgehende
wie immer geartete Ersatzansprüche, aus welchem
Titel immer, insbesondere auf Ersatz eines direkten
oder indirekten Schadens oder Gewinnentganges
sowie Folgeschäden sind grundsätzlich
ausgeschlossen. Dieser Ausschluss umfaßt
jedoch nicht Ansprüche nach dem Produktionshaftungsgesetz
für Personenschäden und solche Sachschäden,
die ein Verbraucher im Sinne des Produktionshaftungsgesetz
erleidet. Der Käufer, der das vertragsgegenständliche
Produkt nicht direkt an einen Verbraucher, sondern
an einen Unternehmer weiterveräußert,
verpflichtet sich, den obigen Verzicht gemäß
§ 9 PHG (etwa durch Aufnahme folgender Vertragsbestimmungen:
"Die Haftung für Sachschäden aus
einem Produktfehler wird für alle an der
Herstellung und dem Vertrieb beteiligten Unternehmen
ausgeschlossen") an dem ihm folgenden Unternehmer
zu überbinden. Für den Fall, dass eine
solche Überbindung ausbleiben sollte, verpflichtet
sich der Käufer zur Schad- und Klagloshaltung
des Lieferanten und zum Ersatz aller Kosten, die
diesem im Zusammenhang mit einer verschuldensunabhängigen
Haftung entstehen. Sollte der Käufer selbst
im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes zur Haftung
herangezogen werden, verzichtet er ausdrücklich
auf einen Regreß beim Lieferanten.
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Diese sind nach Menge und Gewicht
im handelsüblichen Umfange zulässig.
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Teillieferungen sind zulässig;
jede Teillieferung gilt als selbständiges
Geschäft.
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Zahlung hat 30 Tage ab Rechnungsdatum,
wenn nicht anders vereinbart, unter Ausschluss
der Aufrechnung und der Zurückhaltung in
bar ohne Skontoabzug eintreffend auf unserem Konto
zu erfolgen. Wechsel werden nicht akzeptiert.
Bei Zielüberschreitung behalten wir uns die
Berechnung von banküblichen Verzugszinsen
und Mahnspesen vor. Einzugsspesen, Zinsen, Dokumentationen,
Transportkosten, persönliche und sachliche
Abnahmekosten sind sofort fällig. Nichteinhaltung
der Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche
die Kreditwürdigkeit des Käufers zu
mindern geeignet sind, haben die Fälligkeit
unserer sämtlichen Forderungen zu Folge.
Sie berechtigen uns außerdem, ausstehende
Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen
oder vom Vertrag zurückzutreten, bzw. Schadenersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug
ist der Käufer verpflichtet, sämtliche
offene Forderungen durch Zessionen oder durch
Einräumung von Pfandrechten an anderen Vermögensgegenständen
zugunsten des Verkäufers zu sichern.
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Bei allen Vertragsabschlüssen
gilt als Erfüllungsort für Lieferung
und Zahlung, auch wenn frachtfreie Empfangsstation
oder Werk vereinbart wurden, der Ort des Verkäufers.
Gerichtsstand für alle Steitigkeiten ist
ausschließlich Leoben, doch können
wir nach unserer Wahl auch ein für den Käufer
sonst zuständiges Gericht anrufen. Der Vertrag
unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts.
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Sollten einzelne Bestimmungen
dieser Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen
dieser Verkaufsbedingungen wirksam.
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